Sehr geehrte Damen und Herren,
Ergotherapie ist eines der drei von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Heilmittel.
Ergotherapie wird wie Physiotherapie und Logopädie von den Krankenkassen übernommen.
Grundlage dafür ist das Ausfüllen einer „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).
Wichtige Reglungen der Heilmittelrichtlinien haben wir hier noch einmal zusammengefasst.
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen:
§ 3. Absatz 2
Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
Selbstverständlich erstellen wir über die ergotherapeutische Behandlung einen Bericht.
Es ist uns wichtig, immer im direkten Dialog mit dem behandelnden Arzt zu stehen und auch
während der Behandlung ein kurzes Feedback abzugeben. Bitte senden Sie uns für
Ihren Patienten eine Anfrage per Mail, per Fax oder per Telefon / Anrufbeantworter, wenn wir
uns in der Behandlung befinden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Das Wohl der Patienten steht für uns immer im Mittelpunkt.